Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Einzelnen Geschäftsführern kann durch Beschluss der Gesellschafter alleinige Vertretungsbefugnis und Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Die Übernahme der Geschäftsführung und Vertretung von bzw. die Beteiligung an Gesellschaften jeder Art, insbesondere die Übernahme der Rechtsstellung des persönlich haftenden Gesellschafters an der am heutigen Tag gegründeten Kommanditgesellschaft unter der Firma Margarete Bernert Grundstücksverwaltungs-GmbH & Co. KG. mit dem Sitz in Langenfeld.