Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Verwaltung, Vermietung und Verpachtung und An- und Verkauf von Immobilien sowie die Modernisierung und Sanierung von Altbauten, der Handel mit Grundstücken, der Ankauf von Grundstücken zur Bebauung und Veräußerung sowie alle im Zusammenhang damit stehenden Rechtsgeschäfte, insbesondere die Vermittlung von Finanzierungen und Mietverhältnissen.