Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Der An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten aller Art; die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen; die Erstellung von schlüsselfertigen Gebäuden durch Dritte; die Erstellung von Bauwerken als Bauträger; die Bauleistung und Baubetreuung; die Tätigkeit als Generalübernehmer; die Übernahme von Architekturleistungen (Planung und Bauleitung).