Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Gegenstand
Das Betreiben einer Full Service Agentur für Marketing, Vertrieb und PR; die Übernahme von BPO Tätigkeiten; dieVermittlung von Versicherungen und Finanzprodukten nach § 34 c und d GewO; das Betreiben einer Serviceplattform für Finanzdienstleister.