Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Export, Einzelhandel und Vermittlung von Neu- und Gebrauchtmaschinen und -anlagen mit Industriebedarf, Ersatzteilen und Werkzeugen insbesondere auf dem Gebiet der holz-, kunststoff- und metallverarbeitenden Industrie.