Handelsregister B des Amtsgerichts Düsseldorf
Abdruck
Nummer der Firma:
Seite 1 von 1
HRB 61035
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
KADOMO GmbH
b)
Monheim
Geschäftsanschrift:
Am Kieswerk 2, 40789 Monheim
c)
Die Entwicklung, Herstellung, Einbau,
Reparatur und Service von technischen
Hilfsmitteln für behindertengerechte
Kraftfahrzeuge speziell für
mobilitätseingeschrenkte Menschen und
Behinderte einschließlich des An- und
Verkaufs sowie der Vermietung von
Kraftfahrzeugen und
Sonderkraftfahrzeugen.
50.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren
Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt
werden, die Gesellschaft stets einzeln zu
vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
b)
Geschäftsführer:
Rösner, Frank Uwe, Hilden, *XX.XX.1963
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 15.04.2009
a)
14.05.2009
Pollmächer
2
b)
Hilden
Geschäftsanschrift:
Kleinhülsen 41, 40721 Hilden
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 02.09.2013 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 und mit ihr
die Sitzverlegung nach Hilden beschlossen.
a)
18.09.2013
Dr. Poncelet
Abruf vom 03.03.2024