Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Gross- und Einzelhandel sowie Import und Export mit Waren aller Art, insbesondere mit Textilien, Arbeitsschutzkleidung und Kunstgegenständen sowie die Führung gastronomischer Betriebe und die Unternehmensberatung.