| Gegenstand | 1. Die eigenverantwortliche und unabhängige Beratung und Planung auf dem Gebiet des Ingenieurwesens insbesondere - jedoch nicht ausschließlich - im Bereich der Siedlungswasserwirtschaft, der dazu gehörigen Infrastruktur, der Kommunalberatung und der Umwelttechnik, unter besonderer Beachtung der die Sicherheit der Nutzer und der Öffentlichkeit betreffenden Gesichtspunkte, hierbei bedeutet unabhängig, dass bei der Ausübung der Berufstätigkeit weder eigene Produktions-, Handels- oder Lieferinteressen noch fremde Interessen dieser Art vertreten werden; 2. Sachverständigen-, Lehr-, Forschungs-, und Entwicklungstätigkeiten sowie sonstige Dienstleistungen bei der Vorbereitung und Steuerung von Planungs- und Baumaßnahmen, bei der Nutzung von Bauwerken sowie die Wahrnehmung der damit verbundenen sicherheits- und gesundheitstechnischen Belange, insbesondere - jedoch nicht ausschließlich - im Bereich der Siedlungswasserwirtschaft, der dazu gehörigen Infrastruktur, der Kommunalberatung und der Umwelttechnik; 3. die Beratung, Betreuung und Vertretung der Auftraggeberin oder des Auftraggebers in den mit der Planung, Ausführung und Steuerung des Vorhabens zusammenhängenden Angelegenheiten sowie die Überwachung der Ausführung und die Projektentwicklung, die stets vollumfänglich der Beachtung der für die Berufsangehörigen nach dem BauKaG NRW geltenden Berufspflichten der aktuellen Fassung; 4. die stets vollumfängliche Beachtung der für die Berufsangehörigen nach dem BauKaG NRW in der jeweils aktuellen Fassung geltenden Berufspflichten. |