Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken, Gebäuden und Gebäudeteilen auf eigenen und fremden Grundstücken einschließlich von Betriebsvorrichtungen und Einbauten, die Verwaltung von eigenen und fremden Grundstücken einschließlich der Vermietung und Verpachtung, die Planung und Errichtung von Betriebsvorrichtungen und Einbauten sowie die Erbringung von Beratungs-, Planungs- und sonstigen Dienstleistungen im Immobilienbereich, insbesondere bei der Sanierung einschließlich der Stadtsanierung, der Standortentwicklung von Immobilien und der Entwicklung von Einkaufszentren. Gegenstand des Unternehmens ist auch die Verwaltung eigenen Vermögens.