Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Snd mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinschaftlich mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einzelnen oder allen Geschäftsführern Alleinvertretungsbefugnis erteilt werden. Ebenso kann allen oder einzelnen Geschäftsführern Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.