Handelsregister B des Amtsgerichts Düsseldorf
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Nummer der Firma:
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HRB 59828
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Gut Gützenhof Verwaltungsgesellschaft
mbH
b)
Ratingen
c)
Der Erwerb und die Verwaltung von
Beteiligungen sowie die Übernahme der
persönlichen Haftung und der
Geschäftsführung bei Gesellschaften, die
der Verwaltung eigenen Vermögens
dienen, insbesondere der Beteiligung als
persönlich haftende geschäftsführende
Gesellschafterin an der Gut Gützenhof
GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, die
die Verwaltung von Vermögen,
insbesondere die Verwaltung von als
Golfplatz genutzten Grundstücken zum
Gegenstand hat.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren
Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt
werden, die Gesellschaft stets einzeln zu
vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
b)
Geschäftsführer:
Theus, Werner, Ratingen, *XX.XX.1938
alleinvertretungsberechtigtmit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 17.09.2008
a)
11.11.2008
Pollmächer
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
In den Höfen 32 (Gut Gützenhof), 40883
Ratingen
a)
08.05.2012
Assmann
Abruf vom 02.03.2024