Die Gesellschaft wird von zwei Geschäftsführern gemeinschaftlich oder von einem Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann jedem Geschäftsführer Einzelvertretungsbefugnis einräumen und ferner jeden Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.
Gegenstand
Der Erwerb von Grundstücken, deren Bebauung durch Dritte, die Vermietung von eigenen Gebäuden und Anlagen und deren Verwaltung sowie die Durchführung aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte und Maßnahmen einschließlich der Durchführung der Projektentwicklung. Vorgenannte Tätigkeiten beziehen sich insbesondere auf den im Bebauungsplan Nr. 5480/26 mit "MK 1" bezeichneten und im Grundbuch des Amtsgericht Düsseldorf von Derendorf Blatt 6844, Flur 4, Flurstücke 195 und 202, verzeichneten Grundbesitz.