Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Die Geschäftsführung und Vertretung der TALHAUS GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Ratingen (nachfolgend "Hauptgesellschaft") genannt, als deren persönlich haftende Gesellschafterin. Gegenstand der Hauptgesellschaft ist die Verwaltung eigenen Vermögens.