Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Erstellung und Übersetzung von Medien aller Art und Software in alle(n) Sprachen und damit verbundene IT-, Projektmanagement- und Consulting-Dienstleistungen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens und die Beteiligung an Unternehmen aller Art in jeder Rechtsform sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und die Geschäftsführung in anderen Unternehmen.