Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
a) die Errichtung, Entwicklung und Veräusserung von Unternehmen aller Rechtsformen; b) die Beteiligung an neu zu gründenden und bestehenden Unternehmen und wirtschaftlichen Einheiten aller Rechtsformen einschließlich der Beteiligung mit Risikokapital, deren Entwicklung und Veräusserung; c) die aktive Unternehmensführung in den Beteiligungsgesellschaften, insbesondere der Aufbau, Ausbau und die Sanierung; d) die betriebswirtschaftliche Beratung von Unternehmen aller Rechtsformen, insbesondere der eigenen Beteiligungsunternehmen; e) die Anlage des eigenen Vermögens zum Zwecke der Vermögenssicherung und Vermögensmehrung.