Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Der Import, Export, Vertrieb und Direktvertrieb von Waren aller Art, soweit nicht eine besondere Erlaubnis erforderlich ist, insbesondere von elektrolytischen Wassergeneratoren und Aktivatoren für mineralische Ionen im Wasser, deren Ersatzteilen, Verbrauchsmaterialien und ähnlicher Produkte.