Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Die Ausrichtung von nationalen und internationalen Sportturnieren und -veranstaltungen sowie die Beteiligung am bezahlten und unbezahlten Hockeysport und artverwandter Sportarten und deren Verwaltung. Das Unternehmen ist berechtigt, alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte vorzunehmen, insbesondere Marketing-, Merchandising- und Rechteverwertungskonzepte zu erstellen und umzusetzen, einschließlich des Handels mit Sport- und Bekleidungsartikeln. Hierzu gehört ferner der Abschluss von Verträgen mit Sponsoren, Lizenznehmern und Ausrüstern.