Ist nur ein Vorstand bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Mitglieder des Vorstands oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen gesetzlich vertreten. Der Aufsichtsrat kann Vorstandsmitgliedern das Recht einräumen, die Gesellschaft stets allein zu vertreten. Er kann Vorstandsmitgliedern ferner gestatten, die Gesellschaft auch bei Rechtsgeschäften zu vertreten, die mit oder gegenüber diesen Vorstandsmitgliedern als Vertreter Dritter vorzunehmen sind.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (010)
Gegenstand
Die Bewertung von Schutzrechten aller Art, die Beratung beim Einsatz oder bei der Abwehr von Schutzrechten aller Art und die Konzeption und Umsetzung neuer Formen des Einsatzes von Schutzrechten aller Art.