Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Die Geschäftsführer sind für Geschäfte mit Gesellschaften, deren persönlich haftende Gesellschafterin die Gesellschaft ist, von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Beteiligung als persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafterin an der ConVet GmbH & Co. KG, die die Erforschung und Entwicklung, die behördliche Zulassung und den weltweiten Vertrieb von Tierarzneimitteln und Bioziden sowie die Koordination von deren Produktion, Verpackung und Logistik durch Vertragspartner zum Gegenstand hat.