Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (010)
Gegenstand
Das Verwalten eigenen Vermögens, insbesondere das Erwerben, Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen, Immobilien oder anderen Vermögensgegenständen materieller oder immaterieller Art sowie das entgeltliche Erbringen von jeglichen administrativen, finanziellen, kaufmännischen und technischen Dienstleistungen an Dritte ohne Bankgeschäfte im Sinne des KWG.