Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einschließlich der Rechtsberatung durch Übernahme anwaltlicher Mandate. Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Erbringung von Buchführungs- und Steuerberatungsleistungen. Dies geschieht nur durch die in den Diensten der Gesellschaft stehenden zugelassenen Rechtsanwälte und Steuerberater. Diese werden für die Gesellschaft unabhängig und eigenverantwortlich unter Beachtung ihres Berufsrechts tätig. Die Gesellschaft schafft hierfür die erforderlichen personellen und sachlichen Vorraussetzungen und tätigt die damit verbundenen Geschäfte. Sofern einem in Diensten der Gesellschaft stehenden Berufsträger bezüglich eines Mandates das Tätigwerden versagt ist, gilt dies auch für die übrigen in der Gesellschaft tätigen Berufsträger.