Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Ist die Herstellung, der Vetrieb, der Verkauf und der Verleih von Magazinen, Zeitschriften, Zeitungen und Büchern sowie von bespielten Bild- und Tonträgern, die Durchführung von Sport- und Showveranstaltungen und die Vornahme von Geschäften aller Art, die den Geschäftszweck zu fördern geeignet sind.