Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem Geschäftsführer kann auch dann Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden, wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind. Geschäftsführer können ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich selbst oder zugleich als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten (Befreiung von den Beschränkungen des § 181BGB).