Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Die Montage, Wartung, Prüfung und Reparatur von Toranlagen, Schranken und Sperreinrichtungen aller Art; die Fertigung von elektronischen Teilen; der Import und Export von Waren aller Art, insbesondere von Toranlagen, Schranken und Sperreinrichtungen aller Art.