Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Der Gegenstand des Unternehmens umfasst den Erwerb und das Verwalten eigenen Vermögens sowie den direkten oder indirekten Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Gesellschafts- oder Geschäftsanteilen an anderen Unternehmen im In- und Ausland sowie die Erbringung von Geschäftsführungsleistungen. Ferner ist Gegenstand des Unternehmens die Beratung von Unternehmen und Privatpersonen in Angelegenheiten der Finanz- und Vermögensanlage sowie die Konzeption und Vermarktung von Beteiligungsmodellen und Kapitalanlagemöglichkeiten.