Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten.
Die Verwaltung von Beteiligungen und Lizenzen, die Ausführung von Dienstleistungen jeder Art, einschließlich der Übernahme der Geschäfts- oder Betriebsführung anderer Unternehmen.