Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
a) Baumanagement Grundbesitz, nämlich der Erwerb, die Veräußerung, die Vermietung und Verwaltung von Grundbesitz, Planen und Bauen, die Vermittlung von Verträgen über Kauf und Vermietung von Grundbesitz; b) Interior Design, nämlich Objekteinrichtung, Beratung und Planung sowie alle damit verbundenen Geschäfte und Dienstleistungen; An- und Verkauf von Mobiliar, Textilien, Stoffe und Dekorationen aller Art; c) Handel, nämlich Handelsgeschäfte jeglicher Art im In- und Ausland; d) Kunst, nämlich Anlage und Verwaltung von Vermögen in Kunstwerken sowie das Halten und Verwalten von Werken als auch die Veräußerung dieser Werke; zudem die Beratung Dritter in Fragen der Kunstanlagen sowie die Durchführung von Kunstausstellungen.