Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Gegenstand
Die Aufpolsterung der Sitz- und Rückenteile von Fahrzeugsitzen mit Formschaummaterial und textilen Bezügen sowie die Vor- und Endmontage der aufgepolsterten textilen Sitz- und Rückteile zu funktionsfähigen Sitzen, insbesondere zum Zwecke der Belieferung der DaimlerChrysler AG, Werk Düsseldorf, mit Fahrzeugsitzen "Just in Time", das heißt in vorgegebener Montagesequenz, sorten- und reihenfolgegerecht.