Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Konzeption und Durchführung von Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Werbung im In- und Ausland und deren Vermittlung sowie die Beratung von Unternehmen und Einzelpersonen auf dem Gebiet von Öffentlichkeitsarbeit und Werbung und die Herausgabe von Publikationen aller Art.