Jeder Geschäftsführer kann die Gesellschaft allein vertreten. Die Gesellschafter können die Vertretung und Geschäftsführung durch Gesellschafterbeschluss abweichend regeln und Gesamt- statt Einzelvertretung anordnen sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Das Halten und die Verwaltung der Komplementärbeteiligung an der Martin Jacoby GmbH & Co. KG , Hilden, sowie die Erbringung von Geschäftsführungsleistungen an diese.