Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Durchführung von Prüfungen auf dem Gebiet des betrieblichen Rechnungswesens, die Erteilung von Prüfungsvermerken, die Prüfung von Jahresabschlüssen mittelgroßer Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 129 Abs. 1 i.V.m. § 43a Abs. 4 WPO. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des vereidigten Buchprüfers nicht vereinbar sind, inbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. §§ 130 Abs. 2, 43 a Abs. 3 Nr. 1 WPO wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.