Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
- Unternehmensberatung für Marketing und Vertrieb und Produktmanagement, - Beratung, Planung und Projektmanagement von technischen, verfahrenstechnischen und organisatorischen Projekten, - Aufbau von indirekten Vertriebskanälen und Direktvertriebseinheiten, - Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen im Rahmen der aufgeführten Beratungstätigkeiten