Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann die Vertretung abweichend regeln, insbesondere Einzelvertretung anordnen und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen und mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen sowie mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen und mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen sowie mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Auswahl befreiung Von181BGB › Befreiung Von181BGB
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (010)
Prokura › … › Sachliche Erweiterung Prokura
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (002)
Gegenstand
Die Vermietung und Verwaltung eigenen Grundbesitzes sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter bei Gesellschaften mit gleichem oder ähnlichem Geschäftszweck.