Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Die Industriemontage, insbesondere der Stahlrohrbau, der Bau und die Lieferung von Anlagen und Anlagenteilen incl. der Projektierung und Durchführung von Maßnahmen zur Betriebserhaltung, die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung und die gewerbsmäßige Personalvermittlung sowie der Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Maschinen.