Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Das Halten und Verwalten eigenen Vermögens und die Übernahme der Geschäftsführung bei anderen Unternehmen, insbesodnere die Übernahme der STellung eines Komplementärs bei den Kommanditgesellschaften unter den Firmen "Hans J. Bauer GmbH & Co. KG" und der noch zu gründenden "Pott GmbH & Co. KG" in Düsseldorf.