Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Der Erwerb von Grundbesitz, dessen Erschließung und Bebauung sowie Erwerb, Verkauf, die Verwaltung und Vermietung von Grundbesitz und anderen Vemögensanlagen aller Art einschließlich grundstücksgleichen Rechten, insbesondere hinsichtlich des Famliengrundbesitzes der Familie Dr. Berden, und weiterhin die Beteiligung an Gesellschaften mit entsprechendem Gegenstand, insbesondere auch unter Übernahme der persönlichen Haftung.