Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Die Übernahme von Geschäftsführungen, insbesondere als Komplementärin der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 5931 eingetragenen Kommanditgesellschaft in Firma Herbert Schmäke Kunstgießerei - künftig: Herbert Schmäke Kunstgießerei GmbH & Co. KG - mit dem Sitz in Düsseldorf.