Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Der Import und Export von Waren aller Art, insbesondere von Industrieanlagen, Maschinen, Ersatzteilen, Stahl- und Metallprodukten. Zum Gegenstand des Unternehmens gehören auch: a) Erwerben, Transfer und Vertretung von Patenten, Markenrechten sowie anderen geistigen Anspruchsrechten; b) Anbahnung der Geschäfte wie Lohnfertigung, Zeichenfertigung sowie Veredlung; c) Abwicklung internationaler Engineering-/Konstruktionsprojekte mit Zuliefer- und Man-Power-Möglichkeiten; d) Allgemeiner internationaler Handel und andere Tätigkeiten, die mit dem Gegenstand des Unternehmens im engen Zusammenhang stehen oder für die dessen Verwirklichung notwendig oder für die Gesellschaft von Nutzen sind.