Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Gegenstand
Organisation, Verwaltung und Betrieb des Immobilienbesitzes Tersteegenstraße in Düsseldorf mit Gastronomie und Veranstaltungsräumen unter Einschluss der Aufgaben eines Verwalters nach dem Wohnungseigentumsgesetz sowie die Durchführung und Organisation von Veranstaltungen auch verbunden mit der Vermietung von Räumen an Dritte. Dies gilt vorrangig für das ganz oder überwiegend von Gesellschaftern genutzte Gebäude "Haus der Ärzteschaft" in Düsseldorf.