Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
a) Die Umwandlung, der Handel und der Vertrieb von Rohstoffen, Energie und Medien, b) die Versorgung von Anlagen und Gebäuden mit Rohstoffen, Energie und Medien, c) die Planung, Erstellung, Vorhaltung und der Betrieb von Umwandlungs- und Verteilungsanlagen für Rohstoffe, Energie und Medien, d) das Contrakting, der Vertrieb, die Vermietung und der Handel von Umwandlungsanlagen und Verteilungsanlagen für Rohstoffe, Energie und Medien und die Durchführung damit verbundener Service- und Beratungsleistung.