Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so ist jeder Geschäftsführer einzelvertretungsberechtigt. Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Gegenstand
Das Anfertigen, Liefern und Montieren, sowie der Handel mit Raumausstattungsteilen aller Art, Polstern, Messesysteme, Bodenverlegungen und Wandverkleidungen.