Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so wird die Gesellschaft jeweils durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann jedem Geschäftsführer die alleinige Vertretungsbefugnis übertragen und Befreiung von § 181 BGB erteilen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Verbreitung von Erkenntnissen jeder Art und insbesondere von Forschungsergebnissen auf dem Gebiet der Anwendung und Herstellung von Zement. Dies beinhaltet die Durchführung von Veranstaltungen jeder Art wie etwa Fachtagungen, Großveranstaltungen, Konferenzen und Weiterbildungsveranstaltungen.