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Amtsgericht
Düsseldorf
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Vorstand
Persönlich
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Rechtsverhältnisse
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Unterschrift
Abwickler
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Bemerkungen
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6
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Yoshihiro...::].:
Gesellschaft
mit
beschränkter
Haftung
a)
Düsseldorf
GmbH
Kitamoto,
Gesellschaftsvertrag
vom
2.
Februar
1999.
geb.
03.12.1950,
Die
Gesellschaft
hat
einen
oder
mehrere
Ge-
Kanazawa-
schäftsführer.
Ist
ein
Geschäftsführer
be-
City,
stellt,
vertritt
er
die
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al-
Ishikawa-
lein.
Bei
mehreren
Geschäftsführern
wird
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prefecture/
die
Gesellschaft
durch
zwei
Geschäff&sführer!
b)
‚Japan
:
gemeinsam
oder
durch
einen
Gesch:
Esführer
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8
z
ee
„in
Gemeinschaft
mit
einem
Proktristerver-
Ges.Vertr.
treten.
Bl.
12
b)
Düsseldorf
Die
Geselschafter
könne
ern
Hesenius
ei-
nem
oder
mehreren
de
eschaftsführer
Ein-
zelvertretungsvollmächt
erteilen.
Die
Ge-
sellschafter
kögffen
durch
Beschluß
einem
oder
mehreren
@eschäffsführern
Befreiung
von
der
Einschränküng
des
S
181
BGB
ertei-
c)
Die
Errichtung
und
der
Betrieb
von
Gaststätten
aller
Art,
die
Durch-
und
Ausführung
aller
hiermit
verbundenen
geschäftlichen
oo.
aftsführer
Yoshihiro
Kitamoto
ist
Handlungen,
soweit
5
sie
der
Verwirkli-
chung
des
Ge-
schäftszwecks
die-
nen
oder
hierfür
notwendig
erschei-
nen,
die
Beteili-
gung
an
oder
die
Übernahme
von
ähn-
lichen
Unternehmen
sowie
die
Bildung
von
Tochtergesell-
schaften,
Zweignie-
derlassungen
und
Büros.
ugt/zdie
Gesellschaft
bei
der
Vornahme
von
<
e@htsgeschäften
mit
sich
selbst
-
oder
zu-
Pgteich
als
Vertreter
eines
Dritten
-
unein-
«
gesthränkt
zu
vertreten,
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181
BGB.
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N
a)
16.
April
N,
Prokura
gemeinsam
mit
einem
Ge-
schäftsführer:
I
BE
=
Tetsuo
Ohashi,
geb.
25.05.1955,
Düsseldorf.
ir
RS
102
-
Karteiblatt
HRB
-
gen.
1.1989
-
M.
DuMont
Schauberg,
Köln
.
Fortsetzung
Rückseite
Lädt...
|
Amtsgericht
r
us
idorf
Rückseite
von
Blatt
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7-7
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°
Nr.
Grund-
Vorstand
HR
B
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der
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Firma
oder
Persönlich
haftende
Ein-
|
b)
Sitz
Stammkapital
Gesellschafter
Prokura
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
der
Eintragung
tra-
|c)
Gegenstand
des
Unternehmens
Dr
Geschäftsführer
und
Unterschrift
gung
|
|
Abwickler
b)
Bemerkungen
INE
2
3
4
5
6
7
3
Keiko
Keiko
Kitamoto,
geb.
30.03.1952,
Kanazawa-
|
a)
Kitamoto,
shi,
Ishikawa-ken/Japan
ist
zur
einzelver-
geb.
tretungsberechtigten
Geschäftsführerin
be-
30.03.1952,
stellt.
Kanazawa-
Sie
ist
befugt,
die
Gesellschaft
bei
der
shi,
Ishika-
Vornahme
von
Rechtsgeschäften
mit
sich
wa-ken/Japan
selbst
-
oder
zugleich
als
Vertrete
Dritten
-
uneingeschränkt
zu
ver
181
BGB.
BSEEBNN
N
b)
Umgeschrieben
zur
|
Fortführung
auf
EDV.
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oo.
rtsetzung
auf
dem_
ten
Blatt
,
di
ESG
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