| Gegenstand | Die Wirtschaftsprüfungs-, Treuhand- und Beratungstätigkeit für Unternehmen/Institutionen der gewerblichen Wirtschaft, der öffentlichen Hand sowie für sonstige Dritte, ferner sämtliche für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 a Absatz 4 der Wirtschaftsprüferordnung (WPO), und zwar im Inland und Ausland, insbesondere (a) die Durchführung von Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen und sonstigen Institutionen, (b) die Durchführung sonstiger betriebswirtschaftlicher Prüfungen, insbesondere gesetzliche und freiwillige Sonderprüfungen, wie die Prüfung von Plänen, Prognosen und anderen betriebswirtschaftlichen Sachverhalten, (c) die Beratung und Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten, (d) treuhänderische Tätigkeiten inclusive der treuhänderischen Verwaltung, (e) die Beratung und Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten, (f) die Beratung bei der EInführung von Risikomanagement- und Frühwarnsystemen, (g) die Beratung in Fragen der Planung, Errichtung und Führung von Unternehmen und Unternehmenszusammenschlüssen sämtlicher Rechtsformen sowie in Fragen der Aufbau- und Ablauforganisation, die allgemeine betriebswirtschaftliche Beratung, (h) die Bewertung von Unternehmen und Unternehmensanteilen, (i) die Prüfung von EDV-Systemen und die entsprechende Beratung sowie (j) die Tätigkeit als Sachverständige und die Erstellung von Gutachten. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. |