| Gegenstand | Im Dienstleistungsbereich, alle dem Gebäudereinigerhandwerk zuzurechnenden Tätigkeiten auszuüben, insbesondere: - Reinigung, pflegende und schützende Nachbehandlung von Außenbauteilen an Bauwerken aller Art, - Reinigung, pflegende und schützende Behandlung von Innenbauteilen an Bauwerken aller Art, Gebäudeeinrichtungen, haustechnischer Anlagen sowie von Raumausstattungen und Verglasungen, - Reinigung und Pflege von maschinellen Einrichtungen sowie Beseitigung von Produktionsrückständen, - Reinigung und Pflege von Verkehrsmitteln, von Verkehrsanlagen und Verkehrseinrichtungen sowie von Beleuchtungsanlagen, - Reinigung von Verkehrs- und Freiflächen, einschließlich der Durchführung des Winterdienstes, - Durchführung von Dekontaminationsmaßnahmen, - Durchführung von Desinfektions- und Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen sowie Arbeiten der Raumhygiene, - Hauswirtschaft/Hausverwaltung, Hausmeister- und Wartungsdienste, - Personaldienste, gewerbliche und kaufmännische Arbeitnehmerüberlassung, - Technisches Gebäudemanagement, insbesondere Betreiben, Warten und Instandhalten von Gebäudetechnik (u. a. Aufzug, Elektro, Heizung, Klima etc.). |