Handelsregister B des Amtsgerichts Düsseldorf
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 20495
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Düsseldorfer Marionettentheater
gemeinnützige GmbH
b)
Düsseldorf
c)
1. Die Düsseldorfer Marionetten-theater
gemeinnützige GmbH mit dem Sitz in 4000
Düsseldorf 1, Bilker Straße 7, verfolgt
ausschließich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft
ist die Förderung und Darstellung der
Kunst, sowie sonstige kulturelle
Veranstaltungen. Der Satzungszweck wird
verwirklicht insbesondere durch
Puppentheaterinszenierungen für Kinder,
Jugendliche und Erwachsene. Die
Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt
nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke.
2. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für
die satzungsgemäßen Zwecke verwendet
werden.
Die Gesellschafter erhalten keine
Zuwendung aus Mitteln der Gesellschaft.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die
dem Zweck der Körperschaft fremd sind,
oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden. Bei
Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall
ihres bisherigen Zweckes fällt das
Vermögen der Gesellschaft -soweit es das
eingezahlte oder durch Sacheinlagen
erbrachte Stammkapital übersteigt- an die
Stadt Düsseldorf zur Verwendung für
kulturelle Zwecke.
50.000,00
DEM
a)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt,
vertritt er die Gesellschaft allein. Bei mehreren
Geschäftsführern wird die Gesellschaft durch
zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch
einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit
einem Prokuristen vertreten.
Einzelnen oder allen Geschäftsführern kann
durch Gesellschafterbeschluss die Befugnis zur
Alleinvertretung übertragen werden. Die
Gesellschafterversammlung kann
Geschäftsführer von den Beschränkungen des §
181 BGB befreien.
b)
Geschäftsführer:
Bachleitner, Anton, Puppenspieler, Düsseldorf
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 16.12.1985 mit Änderung vom
22.10.1986
a)
10.11.2003
Küster
b)
Tag der ersten
Eintragung: 20.12.1985
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
10.11.2003.
Gesellschaftsvertrag
Blatt 16 Sonderband
Abruf vom 01.03.2024