Von einem Alleinverwalter oder von mehreren alleinvertretungsberechtigten oder von zwei gesamtvertretungsberechtigten Verwaltern oder vom Verwaltungsrat der sich aus mindestens drei höchstens sieben Mitgliedern zusammensetzt.
Gegenstand der Zweigniederlassung Vertrieb sowie weitere vertriebsfördernde Kommerzialisierungsaktivitäten (Marketing) von Brillen und anderen ähnlichen optischen Produkten und Zubehör.