| Gegenstand | Die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen oder ausländischen AIF (kollektive Vermögensverwaltung). Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung: Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 i.V.m. §§ 192 ff KAGB; Gemischte Investmentvermögen gemäß §§ 218 f KAGB; Sonstige Investmentvermögen gemäß §§ 220 ff KAGB; Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 Abs. 1 und 2 KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Derivate, Bankguthaben, Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen sowie entsprechenden offenen EU- oder ausländischen Investmentvermögen, Edelmetalle, unverbriefte Darlehensforderungen und Unternehmensbeteiligungen, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann; Allgemeine offene inländische Spezial-AlF gemäß § 282 KAGB - unter Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB -, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Derivate, Bankguthaben, Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen sowie entsprechenden offenen EU- oder ausländischen Investmentvermögen, Edelmetalle, unverbriefte Darlehensforderungen und Unternehmensbeteiligungen, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-OGAW, EU-AIF, ausländischen AlF, die mit den oben genannten inländischen Investmentvermögen vergleichbar sind. Die Gesellschaft betreibt keine sonstigen Dienst- und Nebendienstleistungen im Sinne von § 20 Abs. 2 und 3 KAGB. |