Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
1. Die Reittherapie Seelenpferde gGmbH verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zweck" der Abgabenordnung (AO) . 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung a. der Jugend- und Altenhilfe, b. der Erziehung, c. des Sports, d. der Unterstützung und Förderung von Personen mit und ohne Behinderung, und e. von Flüchtlingen durch heilpädagogische und therapeutische Programme mit dem Pferd und pferdegestützte Intervention. 3. Der Satzungszweck wird vor allem verwirklicht durch a) die Durchführung von (sportlichen) heilpädagogischen Programmen mit dem Pferd für Menschen mit und ohne Behinderung; b) die Durchführung von Angeboten basierend auf einem pädagogischen Reitlernkonzept für Kinder mit pädagogischen Spielen und dem Ziel eine ganzheitliche, persönliche Förderung und eine solide Basis der Reit- und Pferdkunde zu schaffen; c) Durchführung von Programmen für Senioren, die darauf abzielen die soziale Isolation zu verringern und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern; d) Durchführung von pferdegestützten Inteventionen zur Problemlösung, Persönlichkeits- und Potentialentwicklung im Rahmen der Jugendhilfe und Erwachsenenbildung; e) Durchführung von Angeboten für Flüchtlinge und Migranten zur Bewältigung von vorhandenen Traumata, zur Integration in die Gesellschaft und zum Umgang mit kulturellen Unterschieden. 4. Der Satzungszweck wird insgesamt verfolgt, eine bestimmte Rangfolge zwischen den einzeln aufgeführten Zwecken besteht nicht. Nach Wahl des Gesellschafters können jedoch statt des Satzungszwecks insgesamt, auch nur die einzeln aufgeführten Zwecke gefördert werden. 5. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte betreiben und/oder Maßnahmen treffen, die notwendig und geeignet sind, den Satzungszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern; dies gilt auch für die Einwerbung von Spenden. 6. Die Gesellschaft erfüllt ihre Aufgaben selbst oder durch geeignete Hilfspersonen im Sinne von § 57 Abs. 1 Satz 2 AO. 7. Gegenstand des Unterenhmens ist die Satzungsverwirklichung.