Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Gegenstand der Gesellschaft sind die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 2 WPO, insbesondere 1. die Erbringung IT-gestützter Dienstleistungen mit inhaltlich-fachlichem Bezug zum Berufsbild des Wirtschaftsprüfers, 2. die Beratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten und die Wahrung fremder Interessen, 3. das Auftreten auf den Gebieten der wirtschaftlichen Betriebsführung als Sachverständige unter Berufung auf den Berufseid, 4. die Durchführung betriebswirtschaftlicher Prüfungen, insbesondere solche von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen, 5. die Beratung und Vertretung der Auftraggeber in steuerlichen Angelegenheiten nach Maßgabe der bestehenden Vorschriften, 6. die treuhänderische Verwaltung. Handels- und Bankgeschäfte, die nicht dem Berufsbild des Wirtschaftsprüfers entsprechen, sind ausgeschlossen.